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Allgemeines

 

Die "Münchener Elternstiftung - Lichtblicke für schwerkranke und krebskranke Kinder -" wurde mit Genehmigungsurkunde der Regierung von Oberbayern (Stiftungsaufsichtsbehörde) vom 28.02.1997 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München gemäß § 80 des BGB und Art. 3, 5 und 6 des Bayerischen Stiftungsgesetzes genehmigt. Stifter war der "Verein zur Förderung des Eltern-Kind-Kontaktes im Krankenhaus (EKiKo) e. V.", der nach Gründung der Stiftung aufgelöst wurde.

Die Stiftungssatzung wurde mit Schreiben Nr. 241-1222 M 21 der Regierung von Oberbayern vom 28.02.1997 genehmigt. Das aktuelle Aktenzeichen lautet: 230.31-1222 M 21.

Die Stiftung ist Mitglied im Dachverband Deutsche Leukämie-Forschungshilfe Aktion für krebskranke Kinder e. V. Bonn (kurz: DLFH) sowie im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt vom Finanzamt München für Körperschaften unter der Steuernummer 143/235/51325.

Die "Dr. Mohren Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" hat für die Rechnungslegung der Geschäftsjahre 2001 bis 2008 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Die Buchführung und die Jahresrechnung entsprechen den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung und den Bestimmungen der Satzung. Die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens hat ergeben, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wert erhalten wurde. Die Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens hat keine Einwendungen ergeben.

Die "BBMS Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München" hat für die Rechnungslegung der Geschäftsjahre 1997 bis 2000 ebenfalls einen entsprechenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 
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