Zurück

Der Beirat (§ 8 der Satzung)

 
  1. Der Beirat besteht aus sieben Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
  • drei im Sinne des Satzungszwecks betroffene Eltern; bei der ersten Bestellung drei Personen aus dem Vorstand des Vereins zur Förderung des Eltern-Kind-Kontaktes im Krankenhaus (EKiKo e. V.) oder aus dem Kreis der Vereinsmitglieder;
  • ein Arzt und ein Mitarbeiter der Pflege oder des psychosozialen Teams der Harlachinger Kinderklinik, hilfsweise aus einer anderen Münchener Kinderklinik;
  • zwei Repräsentanten des öffentlichen Lebens, vorzugsweise aus Politik, medizinischer Wissenschaft, Wirtschaft und Recht.

Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beträgt fünf Jahre; die erste Bestellung erfolgt durch den Stifter. Danach ergänzt sich der Beirat durch Kooptation. Das gilt auch für den Fall, dass ein Beiratsmitglied vorzeitig ausscheidet. Wiederwahl ist zulässig. Ausgeschiedene Beiratsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.

  1. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der den Vorsitzenden bei Verhinderung in allen Angelegenheiten vertritt.
  1. Der Beirat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • Beschlussfassung über die Vergabe der Stiftungsmittel, sofern sie im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 EUR oder jährlich insgesamt 50.000,00 EUR übersteigen;
  • Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplanes;
  • Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung unter Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters;
  • Feststellung der Jahresrechnung;
  • Wahl der Vorstandsmitglieder (§ 7 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz);
  • Beschlussfassung über Änderungen der Stiftungssatzung und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung.
 
Zum Seitenanfang
 

Zur Startseite  Copyright © 1998-2010 by Münchener Elternstiftung