- Der Beirat
besteht aus sieben Personen und setzt sich wie
folgt zusammen:
- drei im
Sinne des Satzungszwecks betroffene Eltern;
bei der ersten Bestellung drei Personen aus
dem Vorstand des Vereins zur Förderung des
Eltern-Kind-Kontaktes im Krankenhaus (EKiKo e. V.)
oder aus dem Kreis der Vereinsmitglieder;
- ein Arzt
und ein Mitarbeiter der Pflege oder des
psychosozialen Teams der Harlachinger
Kinderklinik, hilfsweise aus einer anderen Münchener
Kinderklinik;
- zwei Repräsentanten
des öffentlichen Lebens, vorzugsweise aus
Politik, medizinischer Wissenschaft,
Wirtschaft und Recht.
Die Amtsdauer
der Beiratsmitglieder beträgt fünf Jahre; die erste
Bestellung erfolgt durch den Stifter. Danach ergänzt
sich der Beirat durch Kooptation. Das gilt auch für
den Fall, dass ein Beiratsmitglied vorzeitig
ausscheidet. Wiederwahl ist zulässig. Ausgeschiedene
Beiratsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines
Nachfolgers im Amt.
- Der Beirat wählt
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen
Stellvertreter, der den Vorsitzenden bei
Verhinderung in allen Angelegenheiten vertritt.
- Der Beirat
entscheidet in allen grundsätzlichen
Angelegenheiten und beaufsichtigt den
Stiftungsvorstand. Er hat insbesondere folgende
Aufgaben:
-
Beschlussfassung
über die Vergabe der Stiftungsmittel, sofern
sie im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 EUR
oder jährlich insgesamt 50.000,00 EUR übersteigen;
- Genehmigung
des vom Vorstand zu erstellenden jährlichen
Wirtschaftsplanes;
- Kontrolle
der Haushalts- und Wirtschaftsführung unter
Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers oder
Steuerberaters;
- Feststellung
der Jahresrechnung;
- Wahl der
Vorstandsmitglieder (§ 7 Abs. 1 Satz
2, 2. Halbsatz);
-
Beschlussfassung
über Änderungen der Stiftungssatzung und
Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der
Stiftung.
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