| Während des Junge-Leute-Seminars
im Herbst 2000 haben wir uns schon einmal mit diesem
Thema beschäftigt. Wir konnten nicht alle Fragen zu Ende
diskutieren. Ich möchte noch einmal die wichtigsten
Hilfen und offen gebliebene Fragen benennen. Warum
ist dieses Thema für viele so wichtig: weil ...
- Berufswünsche
wie Seifenblasen zerplatzen
- Gestellte
Anforderungen zu hoch scheinen, um sie zu bewältigen
- Interessen
und Schwerpunkte sich verändert haben
Was
heißt eigentlich berufliche Integration?
Dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf: Diesem Ziel
geht die berufliche Rehabilitation voraus. Die
erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit
der Betroffenen entsprechend der Leistungsfähigkeit zu
erhalten, zu bessern, auszugleichen oder wieder
herzustellen.
Rechtliche
Grundlagen
"Leistungen zur beruflichen Rehabilitation können
Personen erhalten, deren Aussichten, beruflich
eingegliedert zu werden oder zu bleiben, wegen der Art
oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend
wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur
beruflichen Eingliederung benötigen." (§ 19 SGBIII)
Berufliche
Ersteingliederung
Die Berufsberatung des Arbeitsamtes ist nicht nur
Ansprechpartner bei Fragen zur Berufsausbildung oder
Studium für Schulabgängerinnen ohne Einschränkungen,
sondern auch für junge Menschen mit einem Handicap. Zur
Förderung der beruflichen Integration muss aus Sicht der
Berufsberatung die vorliegende Behinderung und die
spezifische berufliche Eignung durch die Fachdienste des
Arbeitsamtes festgestellt werden. Hierzu zählt der Ärztliche
Dienst und der Psychosoziale Dienst. Es ist auf jeden
Fall zu empfehlen darauf zu drängen, dass bereits
vorliegende ärztliche und psychologische Stellungnahmen
Berücksichtigungen finden.
Wichtig ist auch, sich so früh wie möglich an die
Berufsberatung zu wenden, da es oft zwischen 6-8 Wochen
dauert, bis es zu einem Termin bei den Fachdiensten des
Arbeitsamtes kommt und weitere 2-4 Wochen, bis der zuständige
Berufsberater den Bericht über die Begutachtung erhält.
Einige Berufsberatungen haben eine spezielle Rehaberatung.
Die anfängliche Prozedur bei der Begutachtung ist meines
Wissens die gleiche.
Je nach Ergebnis der Untersuchungen durch den Ärztlichen-
und Psychologischen Dienst des Arbeitsamtes gibt es
verschiedene Schritte und Hilfen zur Berufsausbildung,
die ich im folgenden kurz darstellen möchte.
Wichtig ist auch hierbei, die individuellen Vorstellungen
und Gefühle zu formulieren. Die Entscheidung liegt bei
dem Ratsuchenden.
Berufsausbildung
Berufsvorbereitende Maßnahmen (§ 19 SGBIII)
- Förderlehrgänge
- tip
Lehrgang (testen, informieren, probieren)
- Grundausbildungslehrgang
- Betriebspraktika
Diese Förderungsmaßnahmen
haben vielerorts verschiedenen Charakter, sowohl von der
inhaltlichen Struktur wie auch von den Teilnehmern.
Schaut Euch die Maßnahmen im Vorfeld persönlich an.
Betriebliche
Ausbildung
- besondere
Ausbildungsregelungen (§ 48
Berufsbildungsgesetz, § 42b HwO) in Verbindung
mit dem SGB III
Finanzielle
Förderung
- ausbildungsbegleitende
Hilfen (Stützunterricht etc.) § 241 Abs. 1 SGB
III
- Zuschüsse
zur Ausbildungsvergütung § 236 SGB III
Technische
Hilfen
- Zuschüsse
zur behindertengerechten Ausgestaltung des
Ausbildungsplatzes § 237 SGB III
- Ansprechpartner
technische Berater beim Arbeitsamt
Prüfungsmodifikationen
- Besondere
Organisation der Prüfung (z. B. Einzel- statt
Gruppenprüfung - Minderung des Konkurrenzdrucks)
- Besondere
Gestaltung der Prüfung (z. B. Zeitverlängerung)
- Zulassung
spezieller Hilfen
Wichtig ist,
bei der Anmeldung zur Prüfung auf die vorliegenden
Einschränkungen hinzuweisen.
Überbetriebliche
Ausbildung (§ 101 ff. SGB III)
- Berufsbildungswerke
sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen
Erstausbildung. Informationen dazu erhält man
beim zuständigen Arbeitsamt.
Berufliche
Wiedereingliederung
Rehaberatung des Arbeitsamtes informiert über
folgende Leistungen:
- Probebeschäftigung:
Zuschüsse an den Arbeitgeber nach § 238 SGB III
- Einrichtung
behindertengerechter Arbeitsplätze: § 237 SGB
III
- Arbeitserprobung:
Klärung der beruflichen Eignung SGB III
- Fortbildungs-
und Umschulungsmaßnahmen § 77-96 SGB III
Studium
Es gibt neben dem ganz normalen Weg weitere Möglichkeiten,
den gewünschten Studienplatz zu bekommen. Umfangreiche
Informationen bietet hierbei "zvs info" (Zentralstelle
für die Vergabe von Studienplätzen).
- Bevorzugte
Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches
- Antrag
auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der
Abiturdurchschnittsnote)
- Härtefallantrag
(Zulassung zum Studium unabhängig von der
Durchschnittsnote)
Es ist auf
jeden Fall zu empfehlen, sich mit der gewünschten
Hochschule in Verbindung zu setzen und das Gespräch zu
suchen, egal ob es sich um einen Studienplatz handelt,
bei dem man sich über die ZVS bewerben muss, oder nicht.
An den meisten Hochschulen gibt es spezielle Beraterinnen
für Studenten mit Einschränkungen.
Unterstützung
durch das Schwerbehindertengesetz?
Bereits während des Herbstseminars in Bonn haben wir
angeregt diskutiert, ob es günstig ist, den
Schwerbehindertenausweis zu beantragen bzw. zu erwähnen.
dass man ihn hat.
Es ist schwer, eine klare und sichere Antwort darauf zu
geben. Meines Erachtens ist man verpflichtet, die Frage
nach einem Schwerbehindertenausweis wahrheitsgemäß zu
beantworten. Ich würde jedem, der ein Handicap hat, das
seine Leistungsfähigkeit im angestrebten bzw. gewählten
Beruf beeinträchtigt, empfehlen, einen
Schwerbehindertenausweis zu beantragen. In vielen
Unternehmen gibt es Schwerbehindertenvertretungen.
Schwerbehinderte werden im Beruf durch verschiedene
gesetzliche Hilfen geschützt.
- Beschäftigungspflicht
des Arbeitgebers (§ 5-l2 SchwbG)
- behinderungsgerechte
Gestaltung des Arbeitsplatzes (§ 14 und 31
SchwbG)
- Kündigungsschutz
(§ 15-22 SchwbG)
- Aufgaben
der betrieblichen Helfer (§ 23-29 SchbG) etc.
Abschließend
möchte ich jeden motivieren, wenn nötig, einen dieser möglichen
Wege zu gehen. Persönlich würde ich heute beruflich
nicht da stehen, wo ich bin, wenn ich mich nicht hätte
überzeugen lassen, dass es in Ordnung ist, einen Härtefallantrag
zu stellen, um schnell zum Sozialpädagogikstudium
zugelassen zu werden. Seid nicht zu eitel.
Für Fragen
stehe ich gerne zur Verfügung.
Maren Bösel
eMail: maren.boesel@web.de
Quelle:
"Total Normal - Zeitschrift für junge Leute mit
Krebs", Nr. 21, Juli 2001 - Mit freundlicher
Genehmigung der Autorin
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